Am 25. Februar 2021 hat es die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes abgelehnt, der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege zuzustimmen. Mit diesem Beschluss scheitert das Vorhaben, den Tarifvertrag Altenpflege per Rechtsverordnung für die gesamte Branche allgemein verbindlich zu setzen und so die bundesweit geltenden Mindestbedingungen für die Altenpflege anzuheben.
Diesen Beschluss kritisieren katholische Sozialethikerinnen und Sozialethiker, darunter einige Mitglieder der AG CSE, in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Das Urteil der Sozialethiker:innen zusammengefasst: Eine Caritas, die sich einheitlichen Tarifverträgen für die öffentliche Daseinsvorsorge widersetzt, setzt sich in Widerspruch zu dem eigenen Anspruch, ein verantwortlicher Sachwalter der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sein. Die Weigerung, dem Tarifvertrag Altenpflege zuzustimmen, darf nicht das »letzte Wort« der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas gewesen sein. Die Sozialethiker:innen fordern die Kommission und darin vor allem die Arbeitgeberseite auf, ihre Entscheidung zu revidieren. Sie empfehlen den bei der Caritas und ihren Einrichtungen Beschäftigten, ihren »Dienstgebern« machtvoll entgegenzutreten und die Unterstützung ihrer Caritas für einen einheitlichen Tarifvertrag Altenpflege zu erstreiten.
Zur Stellungnahme, zur Pressemitteilung
Kontakt: Prof. Dr. Bernhard Emunds, Prof. Dr. Matthias Möhring-Hesse
Danke für die Stellungnahme
Die Wertschätzung der geleisteten Arbeit kann auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass man Machtstrukturen und deren Konkurrenz vor die Menschen stellt, die diese Arbeit leisten. Ich schließe mich Herrn Endres an. Danke für die hilfreiche und sachlich – fundierte Stellungnahme