AG Christliche Sozialethik
Arbeitsgemeinschaft der Sozialethikerinnen und
Sozialethiker des deutschsprachigen Raumes
 
 



Vorstand

Satzung


Geschichte

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Vorstand

Im Vorstand der AG Christliche Sozialethik sind seit 2013 gewählt:

 

Prof. Dr. Markus Vogt
(Vorsitzender)
Lehrstuhl für Christliche Sozialethik

 

und

 

Prof. Dr. Gerhard Kruip
(stellv. Vorsitzende)

Abteilung für Sozialethik



Zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

Satzung der AG Christliche Sozialethik

 

1. Name und Sitz der Arbeitsgemeinschaft

Die AG trägt die Bezeichnung „Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik“ (abgekürzt: AGCSE). Ihr Sitz ist am jeweiligen Dienstort des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden.

2. Zielsetzung der AGCSE

Die Arbeitsgemeinschaft pflegt den Austausch innerhalb der Disziplin. Sie organisiert dazu wissenschaftliche Tagungen. Sie vertritt die Belange des Faches hinsichtlich Forschung und Lehre innerhalb der übrigen Disziplinen der Katholischen Theologie, in ökumenischen Begegnungen, im Diskurs der Theologie mit anderen Wissenschaf-ten sowie gegenüber staatlichen und kirchlichen Stellen, die mit wissenschaftsorga-nisatorischen Fragen befasst sind. Sie pflegt den Austausch mit sozialethischen Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

3. Mitgliedschaft in der AGCSE

(1) Die Mitgliedschaft in der AGCSE mit Stimmrecht steht allen Professoren/innen offen, die hauptamtlich an einer Hochschule in Deutschland Christliche Sozialethik lehren und dazu wissenschaftlich arbeiten. Die Mitgliedschaft wird durch eine ent-sprechende Willenserklärung begründet; sie schließt in der Regel eine Mitgliedschaft in einer weiteren theologischen Arbeitsgemeinschaft aus.
(2) Nach ihrer Emeritierung bzw. planmäßigen Versetzung in den Ruhestand können die Mitglieder der AGCSE mit beratender Stimme an Beschlüssen der AGCSE mitwirken.
(3) Im Fach Christliche Sozialethik habilitierte und zu Privatdozenten/innen bzw. apl. Professoren/ innen ernannte Wissenschaftler/innen werden auf Antrag in die AGCSE mit beratender Stimme aufgenommen.
(4) Als Gäste können an den Sitzungen der AGCSE Professoren/innen des Faches Christliche Sozialethik an deutschsprachigen Kath.-Theol. Fakultäten außerhalb Deutschlands auf Einladung durch den Vorstand teilnehmen.

4. Mitgliederversammlung der AGCSE

Die Mitglieder der AGCSE treffen sich einmal jährlich zu ihrer Hauptversammlung. Weitere Treffen sind möglich. Die versammelten Mitglieder sind berechtigt, Be-schlüsse zu fassen und Wahlen vorzunehmen, sofern alle Mitglieder mindestens vier Wochen vor der Versammlung durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende bzw. im Verhinderungsfall durch den Stellvertreter / die Stellvertreterin unter Vorschlag einer Tagesordnung geladen wurden und zumindest die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Über die getroffenen Entscheidungen sind alle Mitglieder zu informieren.

5. Vorsitz in der AG

Die Mitglieder der AG wählen im Turnus von drei Jahren den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende und dessen / deren Stellvertreter/in. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Wahl erfolgt auf Antrag in geheimer Abstimmung.

6. Satzungsänderung

Satzungsänderungen sind mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung zu beschließen.

7. Inkrafttreten der Satzung

Die vorliegende Satzung wurde von der Mitgliedern der AGCSE am 19.2.2001 in Berlin beschlossen und tritt am 19.02.2001 in Kraft. Eine erste Änderungssatzung wurde am 03.03.2009 beschlossen.


Berlin, den 03.03.2009

 

 




Zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Zur Geschichte des Fachs Christliche Sozialethik:

Der erste Lehrstuhl des Faches wurde 1893 an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Münster eingerichtet und mit Franz Hitze (1850-1921) besetzt.

[im Aufbau]

 

 

 

 

 

 

Zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum
http://www.christliche-sozialethik.de  
© Joachim Wiemeyer in 2003