| AG Christliche Sozialethik |
Arbeitsgemeinschaft
der Sozialethikerinnen und
Sozialethiker des deutschsprachigen Raumes |
Vorstand
Im Vorstand der AG Christliche Sozialethik sind seit 2013 gewählt:
Prof. Dr. Markus Vogt
(Vorsitzender)
Lehrstuhl
für Christliche Sozialethik
und
Prof. Dr. Gerhard Kruip
(stellv. Vorsitzende)
Satzung der AG Christliche Sozialethik
1. Name und Sitz der Arbeitsgemeinschaft
Die AG trägt die Bezeichnung „Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik“
(abgekürzt: AGCSE). Ihr Sitz ist am jeweiligen Dienstort des Vorsitzenden
bzw. der Vorsitzenden.
2. Zielsetzung der AGCSE
Die Arbeitsgemeinschaft pflegt den Austausch innerhalb der Disziplin. Sie
organisiert dazu wissenschaftliche Tagungen. Sie vertritt die Belange des
Faches hinsichtlich Forschung und Lehre innerhalb der übrigen Disziplinen
der Katholischen Theologie, in ökumenischen Begegnungen, im Diskurs der
Theologie mit anderen Wissenschaf-ten sowie gegenüber staatlichen und
kirchlichen Stellen, die mit wissenschaftsorga-nisatorischen Fragen befasst
sind. Sie pflegt den Austausch mit sozialethischen Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
3. Mitgliedschaft in der AGCSE
(1) Die Mitgliedschaft in der AGCSE mit Stimmrecht steht allen Professoren/innen
offen, die hauptamtlich an einer Hochschule in Deutschland Christliche Sozialethik
lehren und dazu wissenschaftlich arbeiten. Die Mitgliedschaft wird durch eine
ent-sprechende Willenserklärung begründet; sie schließt in
der Regel eine Mitgliedschaft in einer weiteren theologischen Arbeitsgemeinschaft
aus.
(2) Nach ihrer Emeritierung bzw. planmäßigen Versetzung in den
Ruhestand können die Mitglieder der AGCSE mit beratender Stimme an Beschlüssen
der AGCSE mitwirken.
(3) Im Fach Christliche Sozialethik habilitierte und zu Privatdozenten/innen
bzw. apl. Professoren/ innen ernannte Wissenschaftler/innen werden auf Antrag
in die AGCSE mit beratender Stimme aufgenommen.
(4) Als Gäste können an den Sitzungen der AGCSE Professoren/innen
des Faches Christliche Sozialethik an deutschsprachigen Kath.-Theol. Fakultäten
außerhalb Deutschlands auf Einladung durch den Vorstand teilnehmen.
4. Mitgliederversammlung der AGCSE
Die Mitglieder der AGCSE treffen sich einmal jährlich zu ihrer Hauptversammlung.
Weitere Treffen sind möglich. Die versammelten Mitglieder sind berechtigt,
Be-schlüsse zu fassen und Wahlen vorzunehmen, sofern alle Mitglieder
mindestens vier Wochen vor der Versammlung durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende
bzw. im Verhinderungsfall durch den Stellvertreter / die Stellvertreterin
unter Vorschlag einer Tagesordnung geladen wurden und zumindest die Hälfte
der Mitglieder anwesend sind. Über die getroffenen Entscheidungen sind
alle Mitglieder zu informieren.
5. Vorsitz in der AG
Die Mitglieder der AG wählen im Turnus von drei Jahren den Vorsitzenden
bzw. die Vorsitzende und dessen / deren Stellvertreter/in. Eine einmalige
Wiederwahl ist möglich. Die Wahl erfolgt auf Antrag in geheimer Abstimmung.
6. Satzungsänderung
Satzungsänderungen sind mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf
der Jahreshauptversammlung zu beschließen.
7. Inkrafttreten der Satzung
Die vorliegende Satzung wurde von der Mitgliedern der AGCSE am 19.2.2001 in
Berlin beschlossen und tritt am 19.02.2001 in Kraft. Eine erste Änderungssatzung
wurde am 03.03.2009 beschlossen.
Berlin, den 03.03.2009
Zur Geschichte
des Fachs Christliche Sozialethik:
Der erste Lehrstuhl des Faches wurde 1893 an der Katholisch-Theologischen
Fakultät in Münster eingerichtet und mit Franz Hitze (1850-1921)
besetzt.
[im Aufbau]
| http://www.christliche-sozialethik.de |
© Joachim Wiemeyer in 2003
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